AGB – Agentur & Künstler
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Künstler- & Veranstaltungsagentur gegenüber Künstler
Mit Absendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars gelten die AGB unserer Agentur als akzeptiert!
Firmendetails der Agentur finden Sie unter Impressum
§ 1 – Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Aufträge zwischen dem Künstler und der Event- & Künstleragentur (nachfolgend Agentur genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Künstlers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(3) Gegenüber Künstler werden diese AGB auch für künftige Geschäfte Vertragsbestandteil.
§ 2 – Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Agentur in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Künstler im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind (Tänzer/innen, Animateure, Promoter, Stripper/innen, Moderatoren, etc.) die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(4) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit sowie Sicherheit der Künstler, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.
§ 3 – Vertragsschluss
(1) Mit Absendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars auf der Webseite gibt der Künstler ein verbindliches Angebot zur Aufnahme in die Agentur ab.
(2) Durch Bestätigung eines Kundenauftrags verpflichtet sich der Künstler zur Erfüllung der einzelnen Veranstaltungsaufträge.
(3) Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur lediglich als Vermittler für die jeweiligen Auftritte der Künstler zu sehen. Der Künstler muss sich vor der Hinfahrt zur Veranstaltung bei dem Kunde melden und vergewissern dass der Kunde erreichbar ist und die Buchung nicht vergessen hat.
(4) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Leistung der Künstler.
§ 4 – Event-Leistungsumfang
(1) Die Gestaltung des Auftritts, insbesondere die Entscheidung, ob körperlicher Kontakt durch Zuschauer erlaubt ist, obliegt dem/der Künstler.
§ 5 – Pflichten des Künstlers
(1) Der Künstler hat sicherzustellen, dass seine dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss mitgeteilten Daten für die Vertragserfüllung, insbesondere die erreichbare E-Mail-Adresse und Handynummer, richtig sind. Der Künstler gewährleistet außerdem, dass der E-Mail-Empfang unter der von ihm angegebenen Adresse technisch möglich ist und nicht durch z. B. Weiterleitung, Stilllegung oder Kapazitätsüberschreitung verhindert wird.
(2) Die Künstler erbringen ihre Leistungen freiberuflich und selbstständig. Jeder Künstler verpflichtet sich die Jugendschutzvorschriften bei der Show zu beachten, der Künstler ist auch für die Abgeltung der notwendigen Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen selbst verantwortlich.
(3) Alle Künstler verpflichten sich, mindestens 15 Minuten am Veranstaltungsort auf eine Kontaktperson zu warten.
(4) Sofern der Künstler den Kundenauftrag nicht erfüllen kann, hat er dies der Agentur unverzüglich anzuzeigen.
(5) Der Künstler verpflichtet sich, die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund schuldhaften Verhaltens des Künstlers entstanden sind.
(6) Über agenturinterne Information (zB. Auftragszahlen, Höhe der Provision etc.) hat der Künstler Stillschweigen zu bewahren.
(7) Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Pünktlichkeit obligatorisch. Jeder Künstler ist verpflichtet, pünktlich am Veranstaltungsort zu sein. Kommt es aufgrund einer Verspätung zu einem kompletten oder teilweisen Ausfall des Auftritts, ist der Künstler dennoch zur vollen Zahlung der Provision verpflichtet.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Ausfälle, die auf höhere Gewalteinwirkungen beruhen. Dazu zählen Unfälle, Krankheit, etc. Die Beweispflicht für entsprechende Ausfälle unterliegt dem Künstler. Ein Ausfall muss umgehend angezeigt und spätestens drei Tage nach dem Auftritt mittels Nachweise belegt werden. Alle Beweise müssen im Original und nachweislich, d. h. per Einschreiben, der Agentur zugesandt werden.
(8) Kommt es zu einer Absage, die nicht auf höhere Gewalteinwirkungen beruhen, ist der Künstler zur Beschaffung eines adäquaten Ersatzes verpflichtet. Ein Ausfall ist umgehend der Agentur mitzuteilen. Die Buchung eines adäquaten Ersatzes ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig. Die Zahlung einer Provision in voller Höhe bleibt davon unberührt. Zusätzlich anfallende Kosten für die Organisation sind vom Künstler zu zahlen.
(9) Der Künstler ist für die Aktualität seiner Daten selbst verantwortlich und muss bei einer Änderung unverzüglich die Agentur in Kenntnis setzen.
§ 6 – Rücktritt, Stornierung
(1) Eine Stornierung ist nur in Textform an die Agentur zu richten.
§ 7 – Wettbewerbsverbot
(1) Der Künstler unterlässt es, Kunden der Agentur abzuwerben oder selbst in Konkurrenz zu treten. Bei über die Agentur gebuchten Auftritten wirbt der Künstler für die Agentur, zB. durch das Verteilen von Flyern oder Visitenkarten. Private und geschäftliche Kontaktaufnahmen sind nicht gestattet. Ferner ist die Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke via Facebook, Instagram, WhatsApp u. Ä. nicht gestattet.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 5000 € fällig.
§ 8 – Fotos, Videos
(1) Soweit mit dem Künstler nicht anders vereinbart wurde, ist der Künstler damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Fotos und Videos sowie solche auf anderen seiner Internetauftritte (zB. Facebook, Instagram) zu Promotionszwecken durch die Agentur genutzt werden. Der Künstler versichert, dass vorgenannten Fotos und Videos frei von Rechten Dritter sind.
(2) Die Agentur kann alle Foto- und Filmaufnahmen während einer von ihr organisierten Veranstaltung zu Werbezwecken nutzen. Das gleiche Recht steht dem Auftraggeber der Veranstaltung zu.
Künstlern ist es nicht erlaubt, Video- und Filmaufnahmen für geschäftliche Zwecke zu nutzen, die während der Veranstaltung entstanden sind. Die Weitergabe an andere Agenturen ist untersagt. Pflichtverletzungen gegen die Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen seitens des Künstlers an andere Agenturen oder im Sinne geschäftlichen Zwecke werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro geahndet.
(3) Der Künstler kann die Veröffentlichung der Bilder auf unseren Webseiten die von Ihm zur Verfügung gestellt wurden schriftlich widerrufen, davon sind ausgeschlossen: vor dem widerruf bereits erstellte Grafiken/Medien wie zB. Videos/Videoclips/VideoIntros, Plakate, Flyer, Visitenkarten, etc. Sowie bereits gepostete Werbung auf fremd Webseiten, fremd Social-Media-Kanäle, Social-Media-Gruppen und eigene Social-Media-Kanäle und Social-Media-Gruppen.
Die Löschung der Bilder kann bis zu 6 Monate dauern. Eine vorzeitige Löschung ist möglich nur dann fallen Webdesigner Gebühren an. Ist eine vorzeitige Löschung nötig, so schreiben Sie bitte eine E-Mail an uns mit der Überschrift „VORZEITIGE LÖSCHUNG DER BILDER GEGEN GEBÜHR“.
§ 9 – Provision, Zahlungsbedingungen
(3) Es gibt zwei Abrechnungsmodelle. Je nach Vereinbarung.
(3.1) Abrechnungsmodell-1 bei Privatpersonen: Die Agentur stellt die Rechnung für Anzahlung bei Privatpersonen per Vorkasse mit PayPal oder Überweisung direkt an dem Auftraggeber. Den Restbetrag bzw. die Differenz von der vereinbarten Gesamtsumme bekommet der Künstler Bar vor Ort – Die Rechnungslegung für Restzahlung obliegt insoweit dem Künstler.
(3.2) Abrechnungsmodell-1 bei gewerblichen Auftraggebern: Die Agentur stellt die Rechnung für die Anzahlung direkt an dem Auftraggeber. Die Restzahlung bezahlt der Auftraggeber nach erhalt der Rechnung am Veranstaltungstag an die Agentur oder direkt an den Künstler. Sollte der Restbetrag direkt an dem Künstler (nicht im Namen der Agentur) ausbezahlt werden, so obliegt die Rechnungslegung dem Künstler.
(3.3) Abrechnungsmodell-2 bei Privatpersonen und gewerblichen Auftraggebern: Die Agentur stellt dem Auftraggeber keine Rechnung, sondern rechnet mit dem Künstler ab. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Künstler.
(4) Preise gelten vorbehaltlich abweichender Abrede in EURO.
(5) Die Provision ist innerhalb von drei Werktagen nach der Rechnungsstellung an die Agentur zu zahlen.
(6) Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart. Für Mahnungen wird eine Gebühr von je 5€ erhoben.
(7) Ab dem 30 Verzugstag wird eine Bearbeitungsgebühr von 50€ erhoben
§ 10 – Haftung
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmer verursacht werden.
– Haftung für alle selbst verschuldeten Schäden an Mietgegenständen
– Haftung für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
– Haftung für selbst verschuldete Personenschäden
– Haftung für alle Tätigkeiten, die den gebuchten Ablauf der Veranstaltung beeinflussen
§ 11 – Datenspeicherung
(1) Daten der Künstler werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages gespeichert und verarbeitet und zwar unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften. Personenbezogene Daten einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse werden nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Künstlers an Dritte weitergegeben.
Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). Hier beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten aber auf das erforderliche Minimum.
Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten sowie Auflagen entgegenstehen, werden die Daten lediglich gesperrt.
(2) Der Künstler verpflichtet sich, im Falle eines Betriebsübergangs der Agentur der Weitergabe der gespeicherten Daten an den Betriebsnachfolger zuzustimmen.
§ 12 – Geltendes Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(2) Gerichtsstand ist ausschließlicher der Geschäftssitz der Agentur.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
§ 13 – Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 14 – Inhalte der Webseite
© Die AGBs dieser Webseite und deren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Missbrauch wird verfolgt!
Es ist untersagt, Inhalte dieser Webseite zu vervielfältigen oder für andere Zwecke zu nutzen, ganz egal welcher Anlass oder in welcher Form das geschieht. Jede Nutzung der Webseiteninhalte muss schriftlich von der Agentur genehmigt werden. Jede Verletzung des Urheberrechts wird von der Agentur zur Anzeige gebracht.